|
April 2006
Vorschulische Förderung in der Gemeinde Finnentrop Finnentrop (SK)
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW ist vorgesehen, dass der Schulträger gemeinsam mit den Leitungen der Kindergärten und der Grundschulen die Erziehungsberechtigten, deren Kinder das viere Lebensjahr vollendet haben, in einer Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten. Die Gemeinde will im Interesse der Erziehungsberechtigten diese Informationsveranstaltungen dezentral in den jeweiligen Grundschulen anbieten. Die Veranstaltungen sind in Absprache zwischen den Kindergärten, Schulen und Schulträger wie folgt festgelegt:
|
Stand: 09. April 2006 |