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14. Januar 2007
Infos: Vorschulische Fördermöglichkeiten Verfahren zur Feststellung der Sprachentwicklung Finnentrop. (SK)
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes in NRW ist vorgesehen, dass der Schulträger und die Leitungen der Kindergärten und Grundschulen die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, in einer Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten. Gleichzeitig wird das neue zweistufige Verfahren zur Feststellung und Überprüfung der Sprachentwicklung vorgestellt. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die zum Schuljahr 2008/09 und 2009/10 schulpflichtig werden (Geburtsjahrgänge 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 und 1. August 2002 bis 31. August 2003) sind bereits eingeladen worden. Die Veranstaltungen finden statt:
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Stand: 14. Januar 2007 |