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  Medienkonzept - Anlagen - Nutzerordnungen

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Präambel


Inh Geschichte


Inh Unterricht


Inh Fächer


Inh Kirchen


Inh Schwerpunkte


Inh Bewegung


Inh Mod Medien


Inh Grundschulzeit


Inh Kontakte


Inh Anlagen


3.2 Benutzerordnung für die Schulrechner
      3.2.1.1 Geltungsbereich
      3.2.1.2 Nutzungsberechtigung
      3.2.1.3 Weisungsrecht
      3.2.1.4 Verhalten im Computerraum
      3.2.1.5 Verhalten in den Medienecken
      3.2.1.6 Eingriffe in die Hard- und Software-Installation
      3.2.1.7 Nutzung des lokalen Netzwerks
      3.2.1.8 Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten
      3.2.1.9 Zuwiderhandlungen
    3.2.2 Benutzerordnung Schüler

  • Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil unserer jeweils gültigen Schulordnung.
  • Diese Nutzungsordnung regelt die Arbeit in den Computerräumen der Gutenberg-Grundschule Finnentrop.
  • Die Nutzungsordnung wird in den betroffenen Räumen durch Aushang sichtbar gemacht.
  • Die Anerkennung der Schulordnung durch Unterschrift beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung.
  • (Bis zu der Einführung eines Schüler- und Elternvertrags gilt folgende Übergangsregelung: Eltern und Schüler erkennen auf einem vereinfachten Vertrag die Grundzüge dieses Papiers an.)
  • Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Benutzerordnung der Gutenberg-Grundschule Finnentrop wird durch das Unterzeichnen einer Einverständniserklärung dokumentiert, die als auszufüllendes Formular am Ende der Benutzerordnung beigefügt ist.

  • Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schüler der Einrichtung im Rahmen der Unterrichtsdurchführung.
  • Zugang zu den Computerräumen haben alle Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die von den EDV-Betreuern in den sachgerechten Umgang mit den Computern und den zu nutzenden Programmen eingeführt worden sind. Als Nachweis dient eine Berechtigungskarte, die nach entsprechender Einweisung durch die EDV-Betreuer erteilt wird.
  • Jeder Nutzer hat den Schlüssel für den Informatik-Fachraum in der Form des Schulschlüssels.
  • In jedem Fall haben Unterrichtsveranstaltungen laut Stundenplan in diesem Raum Vorrang. Diese sind dem Stundenplan im Lehrerzimmer zu entnehmen.
  • Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Netzwerkadministratoren.
  • Gäste dürfen nicht mitgebracht werden.

  • Weisungsberechtigt sind die unterrichtsdurchführenden Fachlehrer und die Netzwerkbetreuer.
  • Außerhalb des Unterrichts können die Netzwerkbetreuer das Weisungsrecht ausgewählten Personen übertragen.

  • Innerhalb der Computerräume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten.
  • Das Essen, Trinken und Rauchen ist in den Computerräumen generell untersagt.
  • Jeder Fachlehrer muss die in der Benutzerordnung für Schüler relevanten Regeln in der ersten Stunde im Computerraum mit der Lerngruppe besprechen und dabei besonders auf die Konsequenzen von Fehlverhalten hinweisen. In dieser Stunde erhalten alle Schüler die Benutzerordnung ausgehändigt. Schüler und Erziehungsberechtigte erklären sich durch Unterschrift mit der Benutzerordnung einverstanden. Ein Schüler darf ohne das Vorliegen dieser Einverständniserklärung nicht am Computer arbeiten.
  • Die Rechner im Medienraum werden zu den allgemeinen Unterrichtszeiten - soweit möglich - zentral über das Netzwerk ein- und ausgeschaltet. Insofern wird durch Schüler kein Rechner gestartet oder heruntergefahren.
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
  • Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf dem Server gespeichert werden.
  • Die Verwendung von eigenen Disketten oder CDs ist untersagt.
  • Das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person.
  • Der Lehrer-Arbeitsplatz (Su-master) ist ausschließlich für die Benutzung durch Lehrer vorgesehen.
  • Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind sofort eine aufsichtsführende Person und die EDV-Betreuer zu verständigen.
  • Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.
  • Nach Beendigung des Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen. Dies gilt auch für die schwarzen Stühle in der Mitte des Raumes.).

  • Das Essen, Trinken und der Verzehr von Süßigkeiten ist in den Medienecken ist generell untersagt.
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
  • Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf dem Server gespeichert werden.
  • Die Verwendung von eigenen Disketten oder CDs ist untersagt.
  • Das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person.
  • Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.

  • An den einzelnen Geräten arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen. Jeder Nutzungsberechtigte erwartet, mit der gewohnten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und somit störend wirkt.
  • Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen bitte per Email an: post@gutenberggs.de

  • Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers.
  • Die Gutenberg-Grundschule ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
  • Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem eigenen Benutzernamen und mit eigenem Passwort gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
  • Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist nicht gestattet. Im Interesse eines wirksamen Schutzes sollten die Passwörter sinnvoll gewählt und in Absprache mit dem Administrator öfter gewechselt werden.
  • Wird einer Aufforderung zum Wechsel des Passwortes nicht Folge geleistet, besteht die Gefahr des Entzuges der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk.
  • Sollte ein Benutzer sein Passwort vergessen haben, kann ein neues Passwort beim Administrator abgeholt werden.
  • Die Arbeitsstationen, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Wichtiger Hinweis: Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der EDV-Betreuer.
  • Wichtiger Hinweis: Ebenso unterliegen alle eingeschalteten Rechner über T_VNC jederzeit dem Zugriff der EDV-Betreuer.
  • Nach dem Beenden der Arbeit hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen).


Netiquette
  • Die Netiquette (von "Net-Etikette") enthält die Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten. Die Netiquette ist bei jeder Form von Kommunikation von den Nutzer einzuhalten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
  • Über den Server unserer Schule sind Zahlreiche Inernetaddressen und IPs gesperrt, über die bekanntermaßen unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten verbreitetet werden. Die Liste der gesperrten Seiten wird regelmäßig erweitert.
  • Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung nur einer begrenzten (s.o.) hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgend jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Gutenberg-Grundschule Finnentrop ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  • Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch die EDV-Betreuer ihrer Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nachkommt. Dazu ist die Schule berechtigt den Datenverkehr kontinuierlich in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der/die Nutzer(in) festzustellen ist. Darüber hinaus können Stichproben über T-VNC erfolgen.
  • Mit ihrem individuellen Benutzerkonto können sich die Nutzerinnen und Nutzer auch an den Diskussionen von Newsgroups beteiligen. Die EDV-Betreuer haben dazu eine Reihe von Newsgroups bei unserem Provider abonniert (Schülerinnen und Schüler sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen).
  • Mit der Einverständniserklärung der Benutzerordnung erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik für sie illegale Informationen weder laden noch weiterverbreiten wird Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt.
Versenden von Informationen in das Internet
  • Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter der Domain der Gutenberg-Grundschule Finnentrop. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Gutenberg-Grundschule Finnentrop in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internetzugang der Gutenberg-Grundschule Finnentrop zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
  • Erzeugen von unnötigen Kosten über den Internetzugang.
  • Der gesamte Datentransfer wird über einen eigenen ISDN-Anschluß abgewickelt. Die Mittel dafür sind derzeit noch nicht kontingentiert.
  • Um einerseits die Telefonkosten gering zu halten und andererseits die Arbeitsbelastung der Betreuer im erträglichen Rahmen zu halten, ist deshalb die Verursachung von unnötigem Datentransfer (Traffic) zu unterlassen.
  • Unnötiger Traffic durch Laden von Videos oder Audio-Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden, da dies die Geschwindigkeit auch für die anderen Netzteilnehmer im Hause negativ beeinflusst.
  • Die Erhebung einer Gebührenpauschale für jeden Nutzer behält sich die Schulleitung vor.
  • Das Versenden von binären Dateien oder sog. MIME- bzw. UUENCODETEN-Dateien ist durch eine Größenbeschränkung auf 10.000 KB reduziert, da diese zusätzliche Kosten verursachen.
Datenschutz
  • Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Gutenberg-Grundschule Finnentrop auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
  • Die EDV-Betreuer behalten sich das Recht vor, die technischen Daten von E-Mails auszuwerten. E-Mails etc. im Hause können von der Systembetreuung eingesehen werden. Dies ist z.B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs der Datenkommunikationsmöglichkeiten an der Gutenberg-Grundschule Finnentrop besteht. Im letzteren Falle wird es auch ggf. notwendig sein, die Inhalte der Verzeichnisse genauer zu prüfen.
  • Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Gutenberg-Grundschule Finnentrop besteht nicht.
  • Das Versenden von verschlüsselten Mails ist nicht gestattet.
Verbotene Nutzung

Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Netz beizutragen (hoch zu laden), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
  • Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
  • Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
  • Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
  • Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadensverursachenden Inhalten;
  • Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.

  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung werden disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
  • Verstöße gegen die Benutzerordnung haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung eines eventuell entrichteten Nutzungsentgelts entsteht.
  • Die sofortige Sperrung des Accounts des Benutzers, der damit von der praktischen Arbeit am Computer ausgeschlossen ist, erfolgt bei Benutzern, die diese Benutzerordnung nach einmaliger Ermahnung immer noch nicht einhalten.
  • Reparatur- oder/und Instandsetzungskosten, die sich aufgrund von mutwilliger Manipulation im Wiederholungsfall oder Beschädigung von Soft- und Hardware ergeben, trägt in vollem Umfang der verursachende Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus erfolgt die sofortige Sperrung des Accounts des Benutzers, der damit von der praktischen Arbeit am Computer ausgeschlossen ist.
  • Die für den Informatikbereich verantwortlichen EDV-Betreuer sind generell berechtigt, bei nachweisbarem Fehlverhalten seitens eines Schülers diesen von der Benutzung der Computer bzw. der Computerräume für eine angemessene Zeit auszuschließen.
  • Insbesondere ein Missbrauch des Internetzuganges wird neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.


________________________________________
    Lehrerin oder Lehrer


Finnentrop, den_____________________


__________________________________________
    Unterschrift

  1. Die Medienecke oder der Medienraum dürfen nur nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers genutzt werden.
  2. Essen und Trinken finden in der Medienecke oder im Computerraum nicht statt.
  3. Der Netzwerkdrucker kann genutzt werden, wenn es die Lehrerin oder der Lehrer erlaubt.
  4. Die Rechner dürfen nur so genutzt werden, wie es die Lehrerin oder der Lehrer erklärt hat.
  5. Eigene Disketten, CDs oder andere Speichermedien dürfen nicht benutzt werden.
  6. Die Medienecke verlassen wir nur im ordentlichen und aufgeräumten Zustand.
  7. Den Medienraum verlassen wir nur im aufgeräumten Zustand. Dabei ist jede Schülerin oder jeder Schüler für seinen Arbeitsplatz bzw. Sitzplatz verantwortlich.
  8. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.
  9. Internet: Über den Server unserer Schule sind zahlreiche Inernetaddressen und IPs gesperrt, über die bekanntermaßen unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten verbreitet werden. Die Liste der gesperrten Seiten wird regelmäßig erweitert. Trotzdem kann es geschehen, dass Kinder Zugriff auf Seiten erhalten, die für Kinder nicht geeignet sind. In diesem Fall ist sofort die Lehrer oder der Lehrer zu benachrichtigen.
  10. Schule und Elternhaus wirken darauf hin, dass die Kinder im Umgang mit modernen Medien eigenverantwortliches Handeln erlernen.
  11. Ohne unterschriebene Nutzerordnung darf kein Rechner der Schule benutzt werden.
  12. Wer diesen Benutzervertrag nicht einhält, kann zeitweilig oder ganz von der Nutzung der Medienecke oder des Medienraumes ausgeschlossen werden.
(Auf Wunsch ist die ausführliche Nutzerordnung unserer Schule erhältlich)

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Anerkennung der Benutzerordnung für Medienecken und Medienraum


Name_________________Vorname____________________Geburtsdatum____________________

Ich verpflichte mich, die Benutzerordnung für Medienecken und Medienraum einzuhalten.

Finnentrop, den ____________

____________________________________________
Unterschrift Schülerin oder Schüler

Wir haben von der Benutzerordnung für Medienecken und Medienraum Kenntnis genommen und unterstützen unser Kind bei der Einhaltung dieser Ordnung.

Finnentrop, den ____________

_________________________________
Unterschrift Eltern

 

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Stand: 28. April 2003