|
Präambel |
6 . Verkehrssicherheit6.1. Programm "Sicherer Schulweg" Gemäß Erlass werden Schulwegpläne von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den betreffenden Schulen, der Kreispolizeibehörde und der Verkehrswacht erstellt. Auf die besonderen Anforderungen und Voraussetzungen zum Einsatz in der Grundschule wird dabei wenig Rücksicht genommen. Aus diesem Grund müssen für fast alle Grundschulen kindgerechte und standortgetreue Schulwegpläne erstellt werden, die den Schulkindern der Klassen 1 - 4 gerecht werden. Herr Linden ist zur Zeit dabei mit Kindern seiner Klasse in einer Computer - AG eine solche kindgerechte Karte von Finnentrop anzufertigen (Vergleiche Punkt 7.1). An sinnvolle Schulwegpläne sollten folgende Anforderungen gestellt werden:
Die vorstehenden Gesichtspunkte machen deutlich, dass es für die Schulkinder der Klassen 1 - 4 unterschiedliche Schulwegpläne geben muss:
|
Stand: 08. Juli 2000 |