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Präambel |
6.22 Fahrradführerschein in Klasse 4
In der Klasse 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichtes eine systematische Radfahrausbildung, die mit einer Prüfung abschließt. Theorie und Praxis sind dabei eng aufeinander bezogen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die theoretische Ausbildung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und die fahrpraktische Ausbildung durch den Verkehrssicherheitsberater der Polizei erfolgt. Für die praktische Ausbildung sind mindestens 4 Doppel stunden vorzusehen. Zwischen den einzelnen Stunden sollte genügend Zeit für die theoretische Vorbereitung eingeplant werden. Übungen und Prüfungen im öffentlichen Verkehrsraum sollten nur unter der Beteiligung der Polizei stattfinden. Dabei muss sicher gestellt sein, dass die teilnehmenden Schüler eine Haftpflichtversicherung haben. Die Eltern sind vor Beginn der Radfahrausbildung über Ziele, Organisation und Inhalte in geeigneter Weise zu informieren, damit sie aktiv bei der fahrpraktischen Ausbildung mitwirken können. Foto: Vorbereitung zur praktischen Prüfung auf dem Max-Planck-Ring. Auch das Rechtsabbiegen will gelernt sein.
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Stand: 08. Juli 2000 |