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  Mädchen- und Frauenförderung

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Präambel


Inh Geschichte


Inh Unterricht


Inh Fächer


Inh Kirchen


Inh Schwerpunkte


Inh Bewegung


Inh Mod Medien


Inh Grundschulzeit


Inh Kontakte


Inh Anlagen



2. Unterricht und Erziehung



2.10 Mädchen- und Frauenförderung - Frauenförderplan der Gutenberg-Grundschule Finnentrop (Erste Fortschreibung des Entwurfs)

Prämisse:

Inhalt unseres Frauenförderplanes müssen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sein. (§6 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz)

Die ausführliche, wiederholte Darstellung des Frauenförderplans in der Lehrerkonferenz soll gewährleisten, dass folgende Schwerpunkte bei der täglichen Schularbeit grundsätzlich Berücksichtigung finden:

Schwerpunkte

Begründung, Umsetzung

Bestellung einer Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres

ist trivial

Beteiligung derselben bei der Festlegung unserer allgemeinen Vertretungsregelungen

Berücksichtigung des Frauenförderplanes bereits bei der grundlegenden Planung der allgemeinen Vertretungsregelungen.

ebenso Beteiligung derselben an der Planung und Festlegung aktueller Vertretungspläne

Vermeidung bzw. Reduzierung von Härten infolge des Vertretungsunterrichts hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

ein jährlicher Bericht über die Umsetzung unseres Frauenförderplanes an das Schulamt Olpe

Der jährliche Bericht dokumentiert die Entwicklung und zeigt Wirkung als Instrument der Sensibilisierung. Er zwingt zum Überdenken von Gleichstellungsmaßnahmen und fordert die Verantwortlichkeit bei der Schulleitung und bei der Ansprechpartnerin ein.


Berücksichtigung in Richtlinien, Lehrplan und Unterricht
Entwicklung von Handlungskonzepten für Teilaspekte unserer allgemeinen Schularbeit inklusive der Dokumentation von Konzepten und Zielsetzungen im Schulprogramm

Gemeint ist hier insbesondere die Unterrichtsarbeit wie reflexive Koedukation, Mädchen-/Jungenförderung, u. a.. Diese Maßnahmen können die Sensibilisierung für die Frauenförderung auch für unsere Zukunft erhöhen und sichern.
Die nunmehr auslaufenden Richtlinien verstehen die reflexive Koedukation unter dem Leitgedanken "Vielfalt als Chance und Herausforderung". Im gleichnamigen Kapitel werden die verschiedenen Lernwege von Mädchen und Jungen, ihre unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen erinnert. Die Wirkungen tradierter geschlechtsstereotypischer Rollenmuster und Erwartungshaltungen und die entsprechenden Prägungen der Mädchen und Jungen bereits bei Schuleintritt verpflichten uns Lehrkräfte zu einem aufmerksamen Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern.
Nicht zu verkennen ist der starke, prägende Einfluss der Medien, die eine diesbezügliche Medienerziehung erforderlich machen.

Entwicklung spezieller Aktivitäten zu Mädchenförderung

Konkret bieten sich für unsere Schule folgende Schwerpunkte an: Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung - Gesundheitserziehung für Mädchen - Informatik-AG für Mädchen - Stärkung eines entsprechenden naturwissenschaftlichen Sachunterrichts - geschlechtsspezifische Konfliktbewältigungsstrategien.


Verstärkung von Mitarbeit der Frauen in der Schule
Übernahme koordinierender und leitender Funktionen durch Frauen

z.B. in der Schulorganisation und Schulverwaltung und in Fachkonferenzen/Arbeitsgruppen und Gremien

Unterstützung und Förderung der Teilnahme von Frauen an Fortbildungen zur Übernahme von Leitungsaufgaben

Wurde bereits mehrfach realisiert - leider nicht zum Nutzen unserer Schule bzw. des Kreises Olpe. Letzterer musste die finanziellen Belastungen mittragen.

Offenlegung der schulinternen Beschäftigungsstruktur und Beteiligung von Frauen bei der schulinternen Personalplanung

Mit dieser Maßnahme wird Transparenz geschaffen.

Mitarbeit von Frauen bei der Erstellung von Auswahlkriterien für die schulinterne Vergabe von Aufgaben und Besetzung besonderer Funktionen

Wie oben


Schulorganisatorische Regelungen
Berücksichtigungvon berechtigten Anliegen bei der Erstellung von Stunden- und Aufsichtsplänen

Die Transparenz der Entscheidungen trägt zu mehr Zufriedenheit in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

Frühzeitige verbindliche Terminplanungen von Konferenzen und anderen verpflichtenden schulischen Veranstaltungen.

Begründung wie oben.

Die Festlegung unserer Konferenztermine erfolgt in der Regel vor den Sommerferien des aktuellen Schuljahres. Zur Zeit beginnen die Konferenzen wechselweise um 13.30 Uhr und um 16.00 Uhr, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.

Ausgleichsregelungen bei besonderen Belastungen.

Beim Auftreten von unerwarteten besonderen Belastungen versuchen wir jeweils eine von allen Mitgliedern des Kollegiums zu akzeptierende schnelle Lösung zu finden. Transparenz ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, damit nicht der Eindruck ungleicher oder engerechter Behandlung bei einzelnen Lehrkräften auftreten kann.

Inhaltliche und organisatorische Unterstützung bei Wiederaufnahme des Dienstes nach Mutterschutz, Elternzeit und Beurlaubung wie beispielsweise vorbereitende Unterrichtshospitationen und Teilnahme an Fachkonferenzen.

Wir versuchen den Wiedereinstieg dadurch besonders erfolgreich zu gestalten, dass wir im Einzelfall möglichst individuelle Lösungen erarbeiten.



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Stand: 06. April 2008